Mieten des Kirchgemeindehauses
Das Kirchgemeindehaus steht in erster Linie für kirchliche Zwecke offen. Veranstaltungen der Kirchgemeinde und von ihr nahestehenden Organisationen haben Vorrang. In Einzelfällen können die Räume auch von externen Benutzern, sofern sie die Grundwerte des christlichen Glaubens nicht verletzen, gemietet werden.
Mietgesuche sind schriftlich und mit untenstehendem Formular an das Sekretariat der Kirchgemeinde, Postfach 22, 8427 Freienstein, zu senden. Sie sind mindestens einen Monat, frühestens aber sechs Monate vor der Veranstaltung einzureichen. Die Kirchenpflege (Liegenschaftenverwalter) wird von Fall zu Fall über das Mietgesuch entscheiden.